AGB


§ 1 Geltung der Bedingungen

(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung durch das Unternehmen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich durch einen vertretungsberechtigten Geschäftsführer oder einen bevollmächtigten Angestellten von INKO zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht oder Maßangaben bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

(2) Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen, Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

(3) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

(4) Vorbehaltlich eines ausdrücklichen und unverzüglichen Widerspruchs des Kunden dürfen wir Aufträge auch teilweise annehmen.

(5) Wir behalten uns vor, Änderungen an der Ware und/oder der Verpackung ohne besondere Zustimmung des Kunden vorzunehmen, soweit diese durch die Weiterentwicklung bedingt sind bzw. Verbesserungen darstellen.

(6) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind grundsätzlich nur dann wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

§ 3 Lieferungen

(1) Liefertermine und –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

(2) Beim Vorliegen von durch den Verkäufer zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf 4 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.

(3) Bei Lieferverzug sind Schadensersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vorliegt.

(4) Sofern der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, sind Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzugs darüber hinaus gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

(5) Sofern der Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, hat der Verkäufer Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten – auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach Setzung einer Nachfrist von 4 Wochen, beginnend mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer, berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit, oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
Sämtliche Regelungen dieses Absatzes gelten nur, wenn der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört.

§ 4 Gefahrübergang

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

(2) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

(3) Auf Wunsch des Käufers werden wir auf seine Kosten die Waren gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschaden sowie gegen sonstige versicherbare Risiken versichern, die der Käufer verlangt.

§ 5 Vergütung

(1) Die in als verbindlich gekennzeichneten Angeboten angegebenen Preise sind für uns nur innerhalb der Annahmefrist verbindlich.

(2) Soweit Preise nicht ausdrücklich vereinbart wurden, gelten die jeweils gültigen Listenpreise am Tage der Rechnungsstellung als vereinbart. Sind die darin enthaltenen Preise im Vergleich zu den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreise erhöht, hat der Käufer das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum vom Vertrag zurückzutreten. Über die Preiserhöhung wird INKO den Kunden unterrichten. Erhöhungen der Mehrwertsteuer bleiben hier außer Betracht.

(3) Soweit nicht abweichend mit dem Käufer schriftlich vereinbart, gelten alle Preise grundsätzlich unfrei ab Werk/Lager. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertstuer und beinhalten keine Transport-, Porto- oder Verpackungskosten sowie keine Versicherungsaufwendungen, Zollgebühren und andere Nebenabgaben.

(4) Soweit nicht anderweitige Vereinbarungen getroffen wurden, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise/Vergütungen an gestiegenen Lohn-, Material-, Roh- und Personalkosten anzugleichen, bei mit dem Vertragsschluss fest vereinbarten Preisen allerdings nur dann, wenn zwischen Vertragsschluss und Auslieferung ein Zeitraum von mehr als 6 Wochen liegt und die Kostensteigerungen nach Vertragsschluss eingetreten sind.

(5) Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
Während des Verzuges hat der Kunde die Geldschuld in Höhe von z.Zt. 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Im Falle des Verzuges sind wir weiterhin berechtigt, von bereits mit dem Käufer abgeschlossenen weiteren Verträgen zurückzutreten, sofern der Käufer nicht eine Vorauszahlung oder andere Sicherheit leistet, oder eine Lieferung nur gegen Nachnahme vorzunehmen.
Das gleiche gilt, wenn uns Vermögensverschlechterungen des Käufers bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit und die Realisierung unserer Forderungen nach unserer Einschätzung als konkret gefährdet erscheinen lassen.
Zu einer Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung ist der Käufer nur berechtigt, wenn die entsprechende Gegenforderung rechtskräftig festgestellt wurde oder durch uns schriftlich anerkannt worden ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann im Übrigen nur dann ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Gewährleistung

(1) Wir leisten für Mängel der Ware nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur
geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

(3) Der Kunde muss uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

(4) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm  daneben kein Schadensersatz wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

(5) Die Gewährleistungspflicht beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.

(6) Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

(7) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellungsgarantien bleiben hiervon unberührt.

§7 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, die Ware pfleglich zu behandeln und sie, solange sie unter unserem Eigentumsvorbehalt steht, gegen die üblichen Risiken, wie Feuer, Wasser und Diebstahl auf seine Kosten zu versichern und tritt uns für den Versicherungsfall seine sämtlichen Ansprüche gegen den Versicherer oder Schädiger vorrangig bereits jetzt ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass wir für den Fall dass unsere Sicherungsrechte konkret gefährdet sind, berechtigt sind, die Vorbehaltsware abzuholen oder anderweitig sicherzustellen, wobei diese Sicherstellung dann keine verbotene Eigenmacht darstellt.

(4) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung der vorstehend geregelten Pflichten dieser Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten oder die Ware herauszuverlangen.

(5) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten verwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einbeziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

§ 8 Haftung

(1) Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung, auch durch unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, haften wir nicht.

(2) Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

(3) Schadensansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist. Ferner im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des
Kunden.

(4) Bei Mängelschäden, insbesondere auf dem Gebiet der Produkthaftpflicht, haften wir, soweit nicht anders lautende zwingende gesetzliche Regelungen hierzu verpflichten, nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Im Rahmen von zugesicherten Eigenschaften haften wir für Folgeschäden nur dann und nur soweit, wenn und wie die von uns abgegebenen Zusicherungen den Käufer gerade vor bestimmten Folgeschäden absichern sollten.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen Allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.